Essay zu Prof. Dr. Lutz Wingerts Seminar, «Wer ist für was verantwortlich?» an der ETH Zürich im Herbstsemester 2014

Arbeit, Lohn und Kapital

Der Verantwortungsbegriff im wirtschaftspolitischen Diskurs, und Fragen nach individueller und kollektiver Verantwortung für die Handlungen von internationalen Grossunternehmen im politischen Kontext der direkten Demokratie.

Seitdem im Sommer 2007 erste Finanzinstitute in den USA aufgrund ihrer kriminell nachlässigen Kreditvergabepraktiken Insolvenz anmelden mussten hat die bis heute andauernde Finanzmarktkrise spätestens Anfangs 2008 weltweites Ausmass angenommen. Da sich jedoch ausser Island jedes der betroffenen Länder entschied, die Milliardenschulden der ortsansässigen Finanzkonzerne der Allgemeinheit zu übertragen, ist heute meist die Rede von einer anhaltenden Staatshaushaltskrise.  Die meisten der Konzerne, welche sich damals verspekuliert hatten und auf Staatskosten über Wasser gehalten wurden, machen weiter wie bisher. Marc Chesney, Finanzprofessor und Vizedirektor des Instituts für Banking und Finance der Universität Zürich, erklärte in einem Interview mit der WOZ:

„Die Grossbanken haben aus der Krise gelernt – nämlich, dass sie auf Kosten der Gesellschaft Risiken eingehen können“
– (Wegelin 05.06.2014)

Allfällige Gewinne bleiben aber selbstverständlich weiterhin in den Händen der Privatfirmen respektive ihrer AktionärInnen. Somit wurde ein Wirtschaftssystem das seit gut 30 Jahren Löhne und Vermögen immer ungleicher verteilt durch staatliche Subventionen noch erfolgreicher gemacht.

Während sich vor allem in Südeuropa die Menschen gegen die gravierenden sozialen Konsequenzen der durch die Europäische Union verordneten Sparpolitik wehren, gibt es mittlerweile sogar in der Reichtumsinsel Schweiz (welche sich als Gewinner der andauernden Krise sehen muss) kritische Stimmen. Wirtschaftspolitik und die zunehmende sozioökonomische Ungleichheit sind zum Thema öffentlicher und politischer Diskussionen geworden. Ausgangspunkt dieses Essays sind die sozialpolitischen Volksinitiativen zum Verhältnis von Lohn und Arbeit über welche in der Schweiz in den letzten Jahren Abgestimmt wurde. Konkret interessieren die verschiedenen Verständnisse von Verantwortung, mit welchen sowohl die Befürworter als auch die Gegner einer Initiative für ihre Anliegen argumentieren.

 

Am 03. März 2013 wurde die von Thomas Minder lancierte Eidgenössische Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ in der Schweiz mit 68% der Stimmen angenommen.  Die Initiative schreibt vor, dass die Generalversammlungen von Schweizer Aktiengesellschaften jährlich über die Höhe der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung entscheiden müssen. Im Vorfeld der Abstimmung wurde in der Schweiz hitzig über Managersaläre und die Boni-Kultur in Grossunternehmen gestritten.

Ein viel diskutiertes Beispiel war Daniel Vasella, welcher 1996 nach der Fusion von Ciba-Geigy und Sandoz zum Chef des neuen Pharmariesen Novartis  gewählt wurde und von 1999 bis anfangs 2010 gleichzeitig CEO und Verwaltungsratspräsident war. In dieser Doppelfunktion erhöhte er gleich zu Beginn seinen eigenen Lohn von jährlich „etwa 2 auf 20 Millionen (Schweizerfranken), ohne dass Gewinn oder Aktienkurs gestiegen waren“ (Nolmans / Schütz 19.02.2013), und verdiente im Jahr 2009 43 Millionen Franken, das 752-fache vom tiefsten Lohn bei Novartis (Handelszeitung 21.06.2010). Nach weiteren drei Jahren als „höchstbezahlter Verwaltungsratspräsident der Welt“ (Nolmans / Schütz 19.02.2013) trat Herr Vasella im Februar 2013 nicht mehr zur Wiederwahl an. Als Abgangsentschädigung für ein Konkurrenzverbot sollte er weitere 72 Millionen Franken erhalten, was wenige Wochen vor der Abstimmung über die „Abzockerinitiative“ bekannt wurde (Aufgrund der anhaltenden öffentlichen Kritik verzichtete er schlussendlich darauf).

Ein guter Freund von mir, der fünf Jahren bei einem internationalen Grosskonzern in der Softwarebranche tätig war, verteidigte die als exorbitant kritisierten Löhne von Top-Managern und Konzernchefs mit Verweis auf die „grosse Verantwortung“, welche diese zu tragen haben. Dieses Argument für Jahressaläre im zweistelligen Millionenbereich wurde neben dem der Notwendigkeit, die Besten für diese Positionen zu ködern, oft genannt, aber was für eine Verantwortung ist überhaupt gemeint? In erster Linie erklärte mein Freund sein Argument damit, dass die Konzernleitung „die Verantwortung tragen muss für alles was der Konzern macht, auch wenn sie selbst gar nicht in den Entscheidungsprozess involviert waren“. Da Funktionsweise und Organisation internationaler Grossunternehmen ähnlich komplex sind wie in der Technik nehme ich die Verantwortungsbegriffe von Hans Lenk zur Hilfe, um herauszufinden welche Art von Verantwortung mit dieser Aussage gemeint ist.

Eine universalmoralische Verantwortung kommt nicht in Frage, denn sie ist „individuell“, „nicht abtretbar, nicht aufgebbar, nicht teilbar“ (Lenk 1993: 124-125), und es war explizit die Rede von Verantwortung für Handlungen anderer innerhalb des Konzerns. Somit können auch die meisten Arten von Handlungsergebnisverantwortung nicht gemeint sein, mit Ausnahme der „Verantwortung institutionellen Handelns (des repräsentativ Handelnden): Veranlassungs- oder Führungs- und Befehlsverantwortung“ (Lenk 1993: 119).  Jedoch trifft auch dies den Kern der Aussage meines Freundes nicht genau, denn er spricht von Grosskonzernen, wo ein Chef die Verantwortung trage für das Handeln von Angestellten oder Gruppen denen er (nur ganz selten mal sie) selbst keine Befehle oder Anweisungen gab. Zudem wäre auch die „Veranlassungs- oder Führungs- und Befehls-verantwortung“ nach Lenk eine „gemeinschaftlich zu tragende Mitverantwortung für Kollektivhandlungen (je nach Einwirkungs- und Mitwirkungsmacht)“ (Lenk 1993: 119), woraus sich noch keine Begründung für ein derart steiles Lohngefälle ableiten lässt. Ansonsten müsste man annehmen, dass Herr Vasella 752 mal soviel Verantwortung trägt wie seine einfachsten Angestellten, oder umgekehrt dass diese nur einen 752tel der Verantwortung ihres Chefs tragen würden. So kleine respektive grosse Anteile an einer Mitverantwortung erscheinen jedoch unpraktisch und wenig zielführend.

Somit bleibt die Aufgaben- und Rollenverantwortung, wovon spezifischer die „stellvertretende Verantwortung des Führenden, Vorstandes usw.“ (Lenk 1993: 120) die Haltung meines Freundes aus der Softwarebranche am besten trifft. Interessant ist, dass Lenk aus allen anderen Unterarten der Aufgaben- und Ergebnisverantwortung eine „Haftbarkeits- und Entschädigungsverantwortung“ ableitet, mit Ausnahme der „Loyalitätsverantwortung“ (Lenk 1993: 120). Diese Feststellung ist besonders relevant vor dem Hintergrund dass für ihn „die Unterarten sowohl der Handlungsergebnisverant-wortung als auch der Aufgaben- und Rollenverantwortung auch rechtlich zu deuten sind“ (Lenk 1993: 122). Somit ist genau diejenige Art von Verantwortung, welche als Argument für die fürstliche Entlohnung der Chefetagen auf Kosten der Mehrheit der Angestellten herhalten muss, höchstwahrscheinlich juristisch gar nicht relevant ist. Ohne Haftbarkeits- und Entschädigungsverantwortung leidet im Fall eines Vergehens oder durch den Konzern verursachten Schadens nur der Ruf vom Chef, nicht aber sein wohlgemästetes Spar-schwein. Somit muss sich mein guter Freund den Vorwurf gefallen lassen, dass seine Argumentation über „diese begrenzten Verantwortlichkeiten in der Gesellschaft ‚als ein Mittel benutzt werden, um Verantwortlichkeit in einem vollständigeren moralischen Sinne zu vermeiden’“, wie Lenk John Ladd zitiert (Lenk 1993: 124).

 

Auch BefürworterInnen der Initiative „gegen die Abzockerei“ argumentierten mit dem Begriff der Verantwortung: es gehe darum, „die Manager und CEOs in die Verant-wortung zu nehmen“ wenn diese in einer schlechten Wirtschaftlage bei sinkendem Gewinn und Aktenpreis hohe Boni kassieren. Offensichtlich ist hier etwas anderes gemeint als wenn ein Gegner der Initiative von der Verantwortung spricht, welche diese Konzernleiter schon tragen. Der Unterschied bringt uns zu einem Punkt, den Lenk gleich zu Beginn seiner Abhandlung über unterschiedliche Verantwortungsarten nennt:

“Wir sind nicht nur für etwas ... verantwortlich, sondern auch gegenüber jemandem oder vor einer Instanz“  
– (Lenk 1993: 115)

Die erste Zeile des Initiativtextes zeigt auf,  gegenüber wem die Initianten um Thomas Minder die Konzernleitungen verantwortlich sehen: „Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften…”. Das finanzielle Wohl der AktionärInnen steht eindeutig im Vordergrund. Dies entspricht vollumfänglich der kapitalistischen Logik, wonach selbst der bestbezahlte Manager immer noch ein Arbeiter ist und dementsprechend keine Macht gegenüber den AktionärInnen, sprich dem Kapital, hat oder haben soll. Dennoch konnte die Initiative bis weit in linke Kreise auf Unterstützung zählen, da vor allem über die wachsende Ungleichheit und die immer weiter aufklaffende Lohnschere diskutiert wurde. Auch der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse unterstützte die Initiative bei deren Lancierung, in der Hoffnung Verhältnisse wie zum Beispiel bei der Credit Suisse, wo der Chef Brady Dougan im Jahr 2009 90 Millionen Franken verdiente, „1812 Mal mehr als der tiefste Lohn bei der Grossbank“ (Handelszeitung 21.06.2010), zu bekämpfen. Seltsame Allianzen wie diese haben unter anderem auch mit der Verwirrung rund um den Verantwortungsbegriff zu tun.

Wo sich Linke und ArbeitnehmerInnen mehr soziale Verantwortung der Unternehmen in einem kollektiven Sinne erhofften, trachteten die AktionärInnen und ihre InteressensvertreterInnen nach direkteren Möglichkeiten der Schuldzuweisung und Bestrafung der leitenden Angestellten über die Zuweisung von individueller Verantwortung. Insofern unterscheidet sich das Verständnis von Verantwortung der Initianten gar nicht so sehr von dem meines Freundes, der entschieden gegen die Initiative war. Auch die Initianten meinen überwiegend die „Veranlassungs- oder Führungs- und Befehlsverantwortung“ (Lenk 1993: 119) oder die „stellvertretende Verantwortung des Führenden, Vorstandes usw.“ (Lenk 1993: 120), und hinterfragen die zunehmende Lohnungleichheit und das herrschende Gefälle zwischen dem gesellschaftlich anerkannten Wert verschiedener Arten von Arbeit nicht grundsätzlich. Die beiden Meinungen unterscheiden sich eigentlich nur im Hinblick auf die Entscheidungshoheit über die Höhe der sehr hohen Löhne.

 

Aus (nicht mehr ganz) aktuellem Anlass möchte ich deshalb nochmals auf die Credit Suisse und Brady Dougan zurückkommen, um die Frage nach der Verantwortung von und in internationalen Grossunternehmen etwas gründlicher zu diskutieren.  Neben vielen weiteren Schweizer Banken kam auch die Credit Suisse im Zuge der Finanzkrise ins Visier der US-Amerikanischen Staatsanwaltschaft. Diese wirft dem Schweizer Bankplatz systematisches Anlocken unversteuerter Kundengelder vor, wodurch den Vereinigten Staaten wertvolle Steuergelder entzogen werden welche zum Beispiel das öffentliche Bildungssystem oder die veraltete Transportinfrastruktur dringend nötig hätten. Im Mai 2014 bekannte sich die Credit Suisse der „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ schuldig und bezahlte eine Busse von 2.6 Milliarden US-Dollar (Wegelin 29.05.2014). Es bleibt abzuwarten, ob die Grossbank diese in der Schweiz von ihren Steuern abziehen und somit der Allgemeinheit übertragen kann.

Obwohl dem Chef der Credit Suisse, Brady Dougan, nicht nachgewiesen werden konnte, dass er über die Handlungen der US-Desk der Bank Bescheid wusste, forderten unter anderem die international tonangebende „Financial Times“ und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz den Rücktritt des CEOs. Dieser wiederum wies die Verantwortung von sich und „einer kleinen Gruppe von Angestellten“ zu, als er mit drei weiteren Topmanagern im Frühjahr 2014 vor einem US-Senatsausschuss aussagen musste (Wegelin 29.05.2014). Die Credit Suisse lieferte zu diesem Zeitpunkt der amerikanischen Justiz bereits seit zwei Jahren Informationen über einzelne MitarbeiterInnen. Eine von ihnen, vom Tages-Anzeiger unter dem Pseudonym „Aline Borger“ portraitiert, arbeitete auf einer niedrigen Stufe im US-Geschäft der Bank und ahnte nicht dass sie vor allem mit unversteuertem Geld zu tun hatte. Ihre Aufgaben waren einfach, sie musste „Buchungen vornehmen, Mails beantworten, das System bedienen“ (Schmid 07.06.2014). Als ihre direkten Vorgesetzten im Jahr 2010 in den USA angeklagt wurden bekam sie einen neuen Chef als einzigen Ansprechpartner, und „’höhere Vorgesetzte im Zusammenhang mit US-Konten zu kontaktieren, war verboten’“ (Schmid 07.06.2014). Die junge Frau beschrieb ein „Gefühl der Ohnmacht“ als der „Chef der CS-Vermögensverwaltung gegen Zusicherung von Straffreiheit in den USA ausgesagt hat ... ‚Die Bank hat mich in Gefahr gebracht, sie hat mich verraten’“ (Schmid 07.06.2014).

Wer ist jetzt in diesem Fall für was verantwortlich? Nach Lenk könnte man versuchen, der Angestellten eine Art Handlungsergebnisverantwortung zuzuweisen, da sie es mit dem Erfüllen ihrer einfachen Aufgaben den steuerhinterziehenden US-Kunden (mit-) ermöglicht hat ihre Bankgeschäfte abzuwickeln, und somit eine „positive Kausalhandlungsverantwortung“ tragen könnte (Lenk 1993: 119). Da sie sich nicht über die Anweisungen ihres Arbeitgebers hinaus mit den verwalteten Geldern befasst hat um diese auf ihre Legalität zu überprüfen, könnte man auch versuchen, ihr eine negative Kausalhandlungsverantwortung zuzuweisen, da gemäss Lenk die „Sorgfalt der Handlungsausführung ... die Vermeidung von Unterlassungen“ umfasst (Lenk 1993: 116). Genauso könnte man aber die negative Kausalhandlungsverantwortung ihren obersten Vorgesetzten zuweisen, welche im Sinne einer „aktive(n) Verhinderungsverantwortung (Präventionsverantwortung)“ (Lenk 1993: 119) dafür zu sorgen hätten, dass ihre Angestellten keine rechtswidrigen Geschäfte im Namen des Unternehmens abwickelten. Ebenfalls müsste man nochmals die im Zusammenhang mit der Minder-Initiative zitierte Art der Aufgaben- und Rollenverantwortung des Chefs ansprechen,  nämlich die „stellvertretende Verantwortung des führenden“ (Lenk 1993: 120).  Eine alternative aber verwandte Vorgehensweise wäre, nach David Miller die Ergebnisverantwortung für das gesetzwidrige Verhalten der Credit Suisse zu ermitteln. Man könnte versuchen, die im Tages-Anzeiger portraitierte junge Frau stellvertretend für alle involvierten einfachen Angestellten von der Ergebnisverantwortung zu entlasten, in dem man zum Beispiel argumentiert dass ein Fall von Manipulation durch die Vorgesetzten vorliegt. Somit würde nach Miller die Kontrolle (und damit auch die Ergebnisverantwortung) zu dem „manipulierenden Agenten welcher durch die kontrollierte Person handelt“ weitergereicht (Miller 2007: 93). Es liegen jedoch erstens zu wenig Informationen über die exakten Handlungen der jungen Frau vor, um diesen Weg zu gehen, und zweitens ist die Credit Suisse als weltweit tätige Grossbank eine viel zu komplexe Organisation als dass man zielführend individuelle Ergebnisverantwortung ermitteln und zuweisen könnte. Deshalb möchte ich mich jetzt der Literatur zuwenden, welche sich spezifisch mit Staats- und Unternehmensverantwortung befasst.

Mark Bovens beschreibt, gestützt auf Dennis Thompson, die Schwierigkeit der Verantwortungszuweisung innerhalb komplexer Organisationen als das „Problem der vielen Hände“ (Bovens 1998: 45).  Er nennt drei Gründe, welche dies so schwierig machen: erstens ist es enorm schwierig, von Aussen festzustellen wer innerhalb einer solchen Organisation tatsächlich die Möglichkeit hat, fragwürdige Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen. Dieses Phänomen erklärt, wie Brady Dougan die Verantwortung für die systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung der von ihm geführten Bank auf ein paar wenige Angestellte schieben konnte. Als zweiten Grund für das Problem der vielen Hände nennt Bovens die Tatsache dass innerhalb komplexer Organisationen Strategien, Methoden und Richtlinien von vielen verschiedenen Individuen und Gruppen bearbeitet werden bevor sie schlussendlich in Kraft treten und umgesetzt werden, und dass die Kriterien für Verantwortung über diese verteilt sind. Drittens kommt noch hinzu, dass die Kontinuität der Einzelpersonen innerhalb komplexer Organisationen oftmals fehlt. Neue Mitglieder in Entscheidungsgremien stützen sich vielfach auf etablierte Traditionen und Handlungsformen, und sind oftmals schon wieder weg bevor ihre eigenen Ideen und Regeln umgesetzt werden (Bovens 1998: 47).

Bovens unterscheidet dennoch vier Modelle, nach denen Verantwortung für die Handlungen von komplexen Organisationen zugewiesen werden kann. Drei davon sind Modelle persönlicher (und somit individueller) Verantwortung: erstens das kollektive Modell, worin jedes Mitglied eines Kollektivs gleichermassen in der Verantwortung steht, und zweitens das individuelle Modell, wonach einzelne Mitglieder komplexer Organisationen Teilverantwortung entsprechend dem konkreten Anteil ihrer Handlungen am Verhalten der Organisation als ganzes tragen (Bovens 1998: 51).  Dies ist das Modell welches Brady Dougan anzuwenden versuchte, als er die gesamte Ergebnisverantwortung unter ein paar angeblich unabhängig handelnden MitarbeiterInnen aufteilen wollte. Das nächste von Bovens angeführte Modell, das hierarchische, besagt dass entsprechend der hierarchischen Struktur komplexer Organisationen die obersten Entscheidungsträger individuell die gesamte Verantwortung zu tragen haben (Bovens 1998: 50). Dies entspricht am ehesten dem Verantwortungsbegriff im wirtschaftspolitischen Diskurs aus dem ersten Teil dieser Arbeit wonach der gut bezahlte, „repräsentativ Handelnde“ (Lenk 1993: 120) Chef im Schadensfall auszuwechseln ist. Genau das wurde ja auch in diesem Fall verschiedentlich gefordert (Wegelin 29.05.2014), und entspricht auch der Vorstellung meines guten Freundes aus der IT-Branche, wonach genau deshalb Dougans Jahressalär von 90 Millionen Franken gerechtfertigt ist.

Sowohl Tracy Isaacs als auch Dennis Thompson sprechen sich für ein Modell der individuellen Verantwortung vor allem auf den oberen Etagen grosser Unternehmen aus. Thompsons Konzept der institutionellen Ethik will verhindern dass Einzelpersonen sich ihrer individuellen Verantwortung entledigen, und konzentriert sich auf „die Individuen welche die Organisation führen und diejenigen welche die Macht haben, sie zu verändern“(Thompson 2005: 4). Auch Isaacs legt den Grossteil der individuellen Verantwortung auf diejenigen in Führungspositionen: „Wir schauen zu den Anführern nicht weil ihre Handlungen diejenigen der Organisation sind, sondern weil die Organisation sie ermächtigt, auf eine Art und Weise zu handeln wie es ihnen ohne ihre Rolle in der Struktur nicht möglich wäre“ (Isaacs 2011: 99). Sie verteidigt die einfachen Angestellten in komplexen Organisationen und spricht sie frei von der moralischen Verantwortung für kollektive Fehler „weil sie weder die Ziele und Intentionen der Organisation bestimmen (wie es das Management macht), noch ein grosses Wissen von oder Bekenntnis zu diesen Zielen haben“ (Isaacs 2011: 113). Wenn wir also annehmen dass CEOs, Management und Verwaltungsräte komplexer Unternehmen einen grossen Teil der Schuld an fehlbarem Verhalten der Organisation tragen, so bleibt das gängige Verständnis von der Verantwortung ebendieser Führungspositionen trotzdem unbefriedigend. Wenn nämlich (wie auf Seite 4 oben besprochen) Verantwortung bedeutet, dass zwar der persönliche gute Ruf leiden muss ohne das Haftbarkeits- oder Entschädigungsverantwortung daraus folgt, und sich dafür aber zwei- bis dreistellige Millionenbeträge während dem Anstellungsverhältnis summierten, so mutet dieses Sündenbockprinzip eher an als würden sich die Konzernleitungen aus der Verantwortung stehlen. Wenn ein CEO wie Dougan jedoch in seiner Position bleibt, so muss er zumindest gegenüber öffentlicher und interner Kritik geradestehen, sowie sich um Lösungen für die vorhandenen Probleme kümmern anstatt diese dem Nachfolger zu überlassen. Es ist also klar dass noch nicht alle Fragen nach der Verantwortung in Fällen wie dem geschilderten geklärt sind.

 

Das von Bovens erläuterte (nicht-persönliche) körperschaftliche Modell hält anstelle einzelner Mitglieder die Organisation als solche Verantwortlich (Bovens 1998: 50). Rechtlich werden die meisten komplexen Organisationen wie einzelne Akteure behandelt, und genau dies tat auch die US-Amerikanische Staatsanwaltschaft als sie von der Credit Suisse das Bezahlen einer Geldstrafe verlangte. Um diese zu begleichen musste die Bank im letzten Jahr verschiedene prestigeträchtige Liegenschaften in der Stadt Zürich verkaufen, und trägt somit spürbare Konsequenzen da sie sich nun in einige ebendieser Gebäude wieder einmieten muss. Wäre die Busse allerdings deutlich höher ausgefallen, hätte es sein können dass erneut der Schweizer Staat eine private Grossbank hätte retten müssen um sie vor einem der gesamten Wirtschaft schadenden Bankrott zu bewahren. Marc Chesney hält es zwar für wahrscheinlich dass die Credit Suisse auch zehn Milliarden hätte zahlen können, warnt aber dennoch vor den Gefahren eines solchen Falles: „(d)ie Grossbanken sind so intransparent und komplex geworden, dass eine klare Schätzung der Auswirkungen einer solchen Busse praktisch unmöglich ist“ (Wegelin 05.06.2014). Er hält  auch fest dass das Risikoverhalten der Finanzbranche weit entfernt ist vom wirtschaftlichen Liberalismus den ihre bürgerlichen politischen Vertreter predigen:

„Eines der wichtigsten Prinzipien des Liberalismus besagt: Diejenigen, die ein Risiko eingehen, haben es auch zu tragen. Sie haben die Verantwortung zu übernehmen. Die Grossbanken gehen jedoch Risiken ein, für die wir als Steuerzahler haften“
– (Wegelin 05.06.2014)

Zudem ist es immer noch möglich, dass die Bank die Busse von ihren Steuern abziehen kann, und sie somit trotzdem auf die Allgemeinheit abwälzt. Chesney hält auch dies für problematisch, und zieht einen Vergleich zu anderen Folgen von Delikten wie Parkbussen, welche auch nicht als „ eine Art Berufskosten“ von den Steuern abgezogen werden können (Wegelin 05.06.2014). Wäre dies möglich würde die abschreckende Wirkung einer Busse komplett untergraben, und der Schweizer Staat müsste die Verantwortung für zumindest das Begünstigen wenn nicht sogar Fördern von gesetzeswidrigem Verhalten auf sich nehmen.

Man könnte jedoch auch argumentieren, gestützt auf David Miller, dass im Fall der Credit Suisse der Schweizer Staat als Organisationsform der Gesellschaft auch eine Art von Verantwortung für die Busse trägt. Neben der Ergebnisverantwortung diskutiert Miller nämlich auch ein Konzept der Abhilfeverantwortung und schlägt eine „Verbindungstheorie“ ebendieser vor: „A soll Abhilfeverantwortung tragen für den Zustand von P wenn er mit P in einem von mehreren Wegen in Verbindung steht“ (Miller 2007: 99). Von den 6 verschiedenen Arten von Verbindungen welche er erläutert lassen sich mindestens zwei auf dieses Argument anwenden: erstens „Leistungsfähigkeit“, denn ein neutraler Staat der jährlich fast das doppelte der CS-Busse für Militärausgaben budgetiert kann es sich offensichtlich leisten, einem seiner besten Steuerzahlern unter die Arme zu greifen, und zweitens „Nutzen“, denn obwohl die Schweizer Gesellschaft in keinem direkten Kausalverhältnis zum Gesetzesbruch der Credit Suisse steht hat sie über Jahre hinweg durch die Steuererhebung von den lukrativen aber illegalen Geschäften der Bank profitiert. Dieses Argument lässt sich aber zum Glück leicht entkräften. Obwohl auch Hans Lenk „dem Staat ... und den repräsentativen Entscheidungsträgern“ eine gewisse Verantwortung zuweist, warnt er postwendend dass „eine mitzutragende oder institutionelle Verantwortung nicht zum Freibrief für die moralische ‚Verantwortungslosigkeit’ einzelner werden“ darf; „Abschiebungsstrategien zählen wegen der Universalität des Moralischen grundsätzlich nicht“ (Lenk 1993: 133).

Zudem gibt es noch weitere potentielle Verantwortungsträger mit viel direkteren Verbindungen zur Grossbank, die zudem einen noch grösseren Nutzen von ihren Risikostrategien haben als der Schweizer Staat: die durch die Minder-Initiative gestärkten und somit auch stärker in der Verantwortung stehenden AktionärInnen. Diese sind auch verantwortlich für die „existierenden organisatorischen Richtlinien, Interessen, Haltungen, Praxis und Kultur“ (Isaacs 2011: 111) sowie die „institutionellen Verhältnisse“ (Thompson 2005: 6) innerhalb deren die Geschäftsleitung Entscheidungen trifft. Diese Verhältnisse sind definieret durch den Grundsatz der kapitalistischen Organisationsform einer  Aktiengesellschaft, welcher besagt dass ein Unternehmen den Wert des von den AktionärInnen angelegten Kapitals vermehren soll.  Da die Geschäftsleitung eines Unternehmens vor allem nach diesem Interessen der kapitalgebenden AktionärInnen handelt, ist es naiv, unter diesen Umständen universalmoralisch verantwortungsbewusstes Verhalten von ihr zu erwarten.

 

Jens Beckert argumentiert denn auch aus diesem Grund gegen philanthropische Konzepte wie corporate social responsibility, und möchte die moralische Verantwortung von Unternehmen auf die „Einhaltung von Gesetzen beschränkt wissen“ (Beckert 2005: 7). Seine Haltung beruht auf der Feststellung dass moderne Gesellschaften nach dem Prinzip der funktionalen Differenzierung organisiert sind: „Funktionale Differenzierung bedeutet genau die Abkoppelung des ausdifferenzierten Wirtschaftssystems von Entscheidungskriterien andere Sozialsysteme“ (Beckert 2005: 8). Dies soll aber mitnichten bedeuten, dass profitorientierten Unternehmen alles erlaubt sein soll, sondern vielmehr dass die Gesellschaft und der Staat als deren handlungsfähige Organisationsform die Verantwortung dafür tragen, dem Kasinokapitalismus die Spielregeln vorzuschreiben und für deren Einhaltung zu sorgen. Die Tatsache, dass die Credit Suisse sich im oben diskutierten Fall nicht an die geltenden (US-Amerikanischen) Gesetze gehalten hat widerlegt nicht die These von Beckert, sondern bestärkt vielmehr seine Forderung nach „Absteckung eines rechtlich verbindlichen Rahmens unternehmerischen Handelns“ (Beckert 2005: 9).

Es gibt diesbezüglich viel zu tun. Nach gut 30 Jahren neoliberal dominierter Politik ist der Staat zunehmend machtlos gegenüber den immer grösseren und komplexeren internationalen Konzernen, welche im Gegensatz zu nationalstaatlich aufgebauten politischen Organisationen die globalisierten Verhältnisse des 21. Jahrhunderts auszunutzen verstehen. Den Drohungen dieser Konzerne, jederzeit wegzuziehen, begegnen Regierungen weltweit mit immer weiteren Unternehmenssteuersenkungen und berauben sich so selbst ihrer Handlungsmöglichkeiten. Auch die Schweiz macht bei diesem absurden Wettbewerb fleissig mit, durch den Föderalismus sogar noch intern unter den einzelnen Kantonen. Parallel zum Aufstieg des Neoliberalismus etablierte sich auch ein neues wirtschaftspolitisches Vokabular. „Die Folge war, dass die Kapitalinteressen durch die Betonung des Markts allmählich verschleiert wurden“ (Wegelin 03.07.2014). Somit wuchs seit dem Fall der Berliner Mauer eine ganze Generation auf in dem Glauben, die bestehende Wirtschaftsordnung sei quasi gottgegeben und alternativlos. Tatsächlich waren es aber spezifische Entscheide demokratisch gewählter Politiker (allen voran Margaret Thatcher in Grossbritannien und Ronald Reagan in den USA), welche die heutige Machtfülle internationaler Grosskonzerne und deren Besitzer erst ermöglichten. Demzufolge muss es ebenfalls möglich sein (wenn auch nicht einfach), die heutigen Verhältnisse auf politischem Weg zu verändern.

Dennis Thompson sagt,

„(w)ir können viele der Entscheidungen in den Institutionen die unser Leben bestimmen nicht selber fällen, aber wir können versuchen die Verhältnisse unter welchen diese Entscheidungen getroffen werden zu gestalten“
– (Thompson 2005: 3)

In der kleinen, reichen Schweiz mit dem politischen System der direkten Demokratie wären die Bedingungen besonders günstig für eine breit abgestützte, moralisch verantwortungsvolle Einflussnahme auf den „Rahmen unternehmerischen Handelns“ (Beckert 2005: 9). Wie bereits eingangs erwähnt, schien die Situation nach 6 Jahren Finanzkrise günstig, und das deutliche Ja zur Minder-Initiative machte Hoffnung auf weitere, tatsächlich soziale Wirtschaftspolitische Veränderungen durch die Schweizer Stimmberechtigten. Dass am 24. November 2013 immerhin knapp 35% der Stimmenden für die 1:12-Initiative der Jungsozialisten waren wurde als Achtungserfolg gewertet und zeigte dass sich vor allem Junge hinter solch klare Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit stellen können. Nur „verlor (auch) die Juso das Kapital vollkommen aus den Augen. Wie viel Rendite die AktionärInnen aus der Firma ziehen, interessierte nicht. Hauptsache, die Manager verdienen maximal zwölfmal so viel wie die untersten ArbeiterInnen“ (Wegelin 03.07.2014). In der Folge konnten sich dann wieder vermehrt rechts-populistische Argumente durchsetzten, welche die real existierenden ökonomischen Sorgen eines bedeutenden Teils der Bevölkerung ausnutzen um die Verantwortung für die immer ungleichere Verteilung von Wohlstand sowie die immer unsichereren Anstellungsverhältnisse von der bürgerlichen Politik und der Wirtschaftselite auf Ausländer und Arbeiter abzulenken. So wurden im Jahr 2014 zuerst die „Eidgenössische Volksinitiative gegen Masseneinwanderung“ knapp angenommen (50.3 % Ja-Stimmen, am 9. Februar), und dann die Mindestlohninitiative („Eidgenössische Volksinitiative für den Schutz fairer Löhne“) mit einer erstaunlich deutlichen Mehrheit abgelehnt (76.3% Nein-Stimmen, am 18. Mai). Somit wurde die Hoffnung auf eine zunehmend sozial verantwortliche Politik zunächst enttäuscht, und stattdessen eine beängstigend weitverbreitete unkritische Fremdenfeindlichkeit an den Tag gelegt.

Da jedoch nur 63.6% der ständigen Bevölkerung stimmberechtigt ist, bedeuten die als hoch bewerteten Stimmbeteiligungszahlen von etwas über 56% dass schlussendlich 27.4% der Bevölkerung gegen die Einführung eines Mindestlohns gestimmt haben, und nur 18.1% die Masseneinwanderungsinitiative angenommen haben. Einmal abgesehen von der fragwürdigen Tatsache, das mehr als ein Drittel der ansässigen Bevölkerung sich gar nicht an den sogenannt demokratischen Entscheidungen beteiligen darf, zeigt sich vor allem dass ein grosser Teil der volljährigen, mündigen Schweizer Bevölkerung sich ihrer Verantwortung entzieht. Mitsprache in einer direkten Demokratie ist nicht nur ein Recht sondern auch eine moralische Pflicht, die es wahrzunehmen gilt. Zugegeben, es sind oft nicht einfache Entscheidungen die zu treffen sind, und es bedeutet einen Aufwand, sich zu informieren und vorzubereiten. Wenn wir es jedoch nicht einmal hinkriegen, unsere Stimmzettel leer einzuschicken, oder wenn wir uns durch das Versprechen von einfachen Lösungen welche vor allem Anderen Opfer abverlangen verleiten lassen, dann müssen wir auch die Verantwortung tragen für eine ausbeuterische, asoziale und ungerechte Politik welche nur ein paar wenigen zugute kommt. 2015 kommt mit der Erbschafts-steuerinitiative erneut ein wirtschaftspolitisches Anliegen vor die Stimmbevölkerung. „Diese verlangt, dass jener Teil einer Erbschaft, der zwei Millionen Franken übersteigt, besteuert wird. Zwei Millionen: soviel besitzen nur zwei Prozent der Reichsten in diesem Land“ (Wegelin, WOZ vom 03.07.2014). Es bleibt zu hoffen, dass ein genügend grosser Teil der Stimmberechtigten ihre Verantwortung wahr nimmt und sich nicht nur an der Abstimmung beteiligt, sondern auch ein Anliegen unterstützt welches tatsächlich eine Ursache wirtschaftlicher Ungerechtigkeiten angeht anstatt höchstens deren Symptome.

Bibliografie & Literaturverzeichnis

  • Beckert, Jens: „Sind Unternehmen sozial verantwortlich?“. Vortrag, gehalten auf der Tagung „Unternehmensethik“ am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld, 09.12.2005.
  • Bovens, Mark: „Accountability:the problem of many hands“, in: ders., The Quest for Responsibility. Accountability and Citizenship in Complex Organisations. Cambridge: CUP, 1998.
  • Isaacs, Tracy: „Individual Moral Responsibility in Collective Contexts“, in: dies.,  Moral Responsibilityin Collective Contexts. Oxford: OUP, 2011.
  • Lenk, Hans: „Über Verantwortungsbegriffe und das Verantwortungsproblem in der Technik“, in:Lenk, Hans/Rophol, Günter (Hg.): Technik und Ethik. Stuttgart: Reclam, 1993.
  • Miller, David: „Two Concepts of Responsibility“, in:ders., National Responsibility and Global Justice. Oxford: 2007.
  • Thompson, Dennis F.: „The Need for Institutional Responsibility“, in: ders., Restoring Responsibility. Ethics in Government, Business, and Healthcare. Cambridge: CUP, 2005.
  • Thompson, Dennis F.: „The Privatization of Business Ethics“, in: ders., Restoring Responsibility. Ethics in Government, Business, and Healthcare. Cambridge: CUP, 2005.
  • Schmid, Simon: „Ausgeliefert“, in: Tages-Anzeiger, 07.06.2014.
  • Wegelin, Yves: „Dougan ist nicht das Problem“, in: WOZ, 29.05.2014.
  • Wegelin, Yves: „Nein, die Krise ist nicht ausgestanden“, in: WOZ, 05.06.2014.
  • Wegelin, Yves: „Sprechen wir endlich wieder von den Reichen und ihren Vermögen“, in: WOZ, 03.07.2014.
  • Nolmans, Erik / Schütz, Dirk: „Das beispiellose Machtsystem des Daniel Vasella“, in: Die Welt, 19.02.2013 (Online Ausgabe konsultiert am 20.12.2014 -http://www.welt.de/wirtschaft/article113758109/Das-beispiellose-Machtsystem-des-Daniel-Vasella.html).
  • “CH/Travail.Suisse: Lohngefälle bei grossen Unternehmen stieg 2009 an”, in: HandelsZeitung, 21.06.2010 (Online Ausgabe konsultiert am 26.12.2014 - http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/chtravailsuisse-lohngefaelle-bei-grossen-unternehmen-stieg-2009#).
  • www.admin.ch (Wortlaut der besprochenen Eidgenössischen Volksinitiativen; konsultiert am 20.12.2014).
  • http://www.bfs.admin.ch (Statistik zu Stimmbeteiligung, Stimmbevölkerung und Bevölkerung, konsultiert am 06.01.2015)